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   FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99 (https://dejure.org/2002,16201)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2002 - 6 K 1430/99 (https://dejure.org/2002,16201)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2002 - 6 K 1430/99 (https://dejure.org/2002,16201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 6a
    Pensionsrückstellungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionsrückstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerwirksame Rückstellung für Pensionsverpflichtungen; Vertraglicher Anspruch auf eine laufende Pensionsleistung ; Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen; Schädlichkeit fehlender Regelungen zur Unverfallbarkeit der Rückstellungsbildung ; Bilanzielle ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Es obliegt grundsätzlich der eigenverantwortlichen Entscheidung des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, ob er eine Pensionszusage durch eine Rückstellung "anspart" oder künftig aus laufenden Erträgen zahlt, oder ob er sie ganz oder teilweise durch eine Versicherung rückdeckt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BStBl. II 1999, 318).

    Ebenso lassen sich in Kenntnis der bisherigen Erträge des Einzelunternehmens substantiierte Ertragsprognosen anstellen, aus denen sich auf eine ernsthafte künftige Erfüllung der Pensionszusage schließen lässt oder nicht (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, a.a.O.).

  • BFH, 07.11.2001 - I R 79/00

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Allein aus dem Fehlen einer Rückdeckungsversicherung kann aber nicht auf einen Mangel der Ernstlichkeit der Pensionszusage geschlossen werden (BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 79/00, BFH/NV 2001, 866 ).

    Die Lebensversicherungen für Herrn W waren für die Zusage der Hinterbliebenenrente zugunsten von Frau W ohne Bedeutung, da diese erst im Jahr 1991, also lange nach dem Zusagezeitpunkt, abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 79/00, a.a.O.).

  • BFH, 28.11.2001 - I R 86/00

    Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Maßstab für den Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, d.h. eines Geschäftsführers, der gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (BFH-Urteil vom 28. November 2001 I R 86/00, BFH/NV 2002, 675 ).

    Eine nur zum Teil finanzierbare Zusage ist dann nicht schon dem Grunde nach, sondern nur insoweit steuerlich nicht anzuerkennen, als sie unfinanzierbar ist (BFH-Urteile vom 28. November 2001 I R 86/00, BFH/NV 2002, 675 und vom 20. Dezember 2000 I R 15/00, BFH/NV 2001, 980 ).

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    In gleicher Weise ist auch das Fehlen entsprechender Regelungen für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des Anstellungsvertrages für den Streitfall nicht von Bedeutung, da diese nur dann zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn für den Fall der vorzeitigen Kündigung des Anstellungsvertrages die Pensionsverpflichtung nicht wenigstens entsprechend gekürzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BStBl. II 1993, 455).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88

    Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt nur dann, wenn das Finanzamt eine Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 145/88, BStBl. II 1990, 643).
  • BFH, 04.05.1998 - I B 131/97

    VGA: Wartezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Daraus lässt sich aber nicht der Schluss auf das Erfordernis einer Unverfallbarkeitsfrist von 10 Jahren ziehen (BFH-Beschluss vom 04. Mai 1998 I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530 ).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Auch fremde Arbeitnehmer erhalten häufig Pensionszusagen, die nicht durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert sind (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl. II 1999, 316).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Allein aus dem Fehlen einer Rückdeckungsversicherung kann aber nicht auf einen Mangel der Ernstlichkeit der Pensionszusage geschlossen werden (BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 79/00, BFH/NV 2001, 866 ).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 15/00

    Pensions- und Invalididtätszusage an GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Eine nur zum Teil finanzierbare Zusage ist dann nicht schon dem Grunde nach, sondern nur insoweit steuerlich nicht anzuerkennen, als sie unfinanzierbar ist (BFH-Urteile vom 28. November 2001 I R 86/00, BFH/NV 2002, 675 und vom 20. Dezember 2000 I R 15/00, BFH/NV 2001, 980 ).
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99
    Unter dem Gesichtspunkt eines Vorbehalts ist vielmehr entscheidend, dass die Pensionsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls nur nach Maßgabe der zulässigen Vorbehalte wegfallen oder gemindert werden können (BFH-Urteil vom 09. November 1995 IV R 2/93, BFH/NV 1996, 30).
  • FG Hamburg, 10.01.2002 - II 378/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft durch

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